Häufige Fragen zum Bewerbungsprozess

Welche Ausbildung kann ich am St. Elisabeth Bildungsinstitut absolvieren?

  • Generalistische Ausbildung zur staatlich anerkannten Pflegefachfrau / zum staatlich anerkannten Pflegefachmann (dreijährige Ausbildung).

Wann beginnt die Ausbildung?

Wir beginnen unsere Ausbildungskurse jeweils zum 

  • 1. August, 
  • 1. September und 
  • 1. Oktober 

eines jeden Jahres. 

Wie bewerbe ich mich?

Am besten über unser Online-Portal oder per E-Mail an Dorsten.Bildungsinstitut@kkrn.de

Ihre Unterlagen fügen Sie idealerweise im PDF-Format bei. Selbstverständlich können Sie sich auch ganz herkömmlich per Post bewerben. 

Welche Unterlagen muss ich mitschicken?

Wir benötigen

  • ein Anschreiben (hier wird Ihre Motivation für die Berufswahl deutlich und warum Sie die Ausbildung bei uns absolvieren möchten),
  • einen tabellarischen Lebenslauf (mit vollständigen Kontaktdaten, Schullaufbahn und Nebentätigkeiten, ggf. berufliche Erfahrungen, Praktika, FSJ etc.),
  • Ihr Abschlusszeugnis (bitte vollständig),
  • und – falls vorhanden – Praktikumsbescheinigungen oder Arbeitgeberzeugnisse.

Was muss ich beachten, wenn ich nicht aus Deutschland komme?

  • Sie müssen einen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen, inkl. Zusatzblatt, dass Sie uneingeschränkt arbeiten dürfen. 
  • Außerdem ist es wichtig, dass Sie Deutsch auf B2-Niveau verstehen und sprechen. 
  • Die Ausbildung ist nur möglich, wenn Ihr Schulabschluss in Deutschland absolviert wurde. Haben Sie diesen im Ausland erlangt, müssen Sie sich frühzeitig um eine Anerkennung des Schulabschlusses durch die Bezirksregierung kümmern. 
  • Für den ersten (erweiterten) sowie den mittleren Schulabschluss (früher Hauptschulabschluss und Fachoberschulreife) wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 48; für eine Anerkennung (Fach-)Abitur wenden Sie sich bitte an die Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 48.
  • Für eine Bewerbung bei uns muss mindestens der Antrag auf Anerkennung vorgelegt werden. Die Bearbeitung bei den Bezirksregierungen kann mitunter recht lange dauern. 

Wann kann ich mit einer Antwort auf meine Bewerbung rechnen?

Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung. Wir prüfen dann Ihre Unterlagen und melden uns, wenn noch etwas fehlt. Erst wenn alle benötigten Unterlagen bei uns sind, können wir Ihre Bewerbung richtig einschätzen und Sie dann ggf. auch zu einem Vorstellungsgespräch einladen.

Wie geht es nach dem Bewerbungsgespräch weiter?

Eventuell wird Ihnen empfohlen, vor der Entscheidung ein Praktikum zu machen. Vielleicht muss auch noch ein zweites Gespräch beim Träger der praktischen Ausbildung stattfinden. Dies wird aber mit Ihnen im Vorstellungsgespräch abgesprochen, so dass Sie im Anschluss auf jeden Fall wissen, wie es weitergehen wird.


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