Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die Berufe der Altenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege und der Gesundheits- und Krankenpflege zu einer neuen Ausbildung zusammengeführt. Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird seit 2020 angeboten und findet an Pflegeschulen, in Krankenhäusern, in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen statt. Es werden Menschen aller Altersgruppen versorgt. Zum Ende wird die Ausbildung mit einer staatlichen Abschlussprüfung beendet. Die Struktur der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann besteht aus dem theoretischem und fachpraktischem Unterricht mit mindestens 2100 Stunden und aus einem Anteil, welcher in der Praxis mit mindestens 2500 Stunden erfolgen soll.